Von Stammaktien, Namensaktien und Vorzugsaktien

Inhaber Stammaktien ohne Nennwert [o.N.] (Englisch: Common Stocks):
Es handelt sich hierbei um so genannte Stückaktien die keinen Nennwert aufweisen, und somit dem Inhaber (Aktionär) einen prozentualen Anteil am Grundwert (dem Stammkapital) des Unternehmens verbriefen.
Der Aktionär besitzt pro gehaltene Aktie genau 1 Stimmrecht bei der meist einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung der AG. Um so mehr Aktien ein Aktionär also besitzt, um so größer ist auch sein Stimmrechtsanteil bei der Hauptversammlung.
Ebenso hat der Inhaber pro gehaltene Aktie einen Anspruch auf eine Dividendenauszahlung, sofern auf der Hauptversammlung eine derartige Gewinnausschüttung beschlossen wird.

Einfache Inhaber Namensaktien ohne Nennwert [o.N.] (English: Registered Shares):
Von der Konstruktion her, sind Namensaktien exakt das selbe wie Inhaber-Stammaktien, jedoch mit dem Unterschied das der Aktionär (Der Inhaber) beim Kauf namentlich in das Aktienregister der AG eingetragen wird.
Und somit nur der registrierte und der Gesellschaft namentlich bekannte Inhaber bei der Hauptversammlung Gebrauch vom Stimm- und Dividendenrecht der gehaltenen Aktien machen darf.
(Bei Inhaber-Stammaktien gilt derjenige als Inhaber, der die Papiere tatsächlich besitzt.)
Es ergeben sich hierbei für den potentiellen Käufer keinerlei Nachteile zur „normalen“ Inhaber-Stammaktie. Im Gegenteil, die Eintragung in das Aktionärsregister erfolgt heutzutage elektronisch sofort beim Kauf, und der namentlich registrierte Halter bekommt von der Gesellschaft automatisch eine Einladung zur Hauptversammlung, und muss daher diese nicht erst beantragen.

Vorzugsaktien ohne Nennwert [o.N.] (English: Prefered Stocks/Shares):
Vorzugsaktien sind wie Inhaber- oder Namensaktien – Stückaktien die keinen Nennwert aufweisen, und somit dem Inhaber (Aktionär) einen prozentualen Anteil am Grundwert (dem Stammkapital) des Unternehmens verbriefen.
Im Gegensatz zu Inhaber- oder Namensaktion sind die Papiere jedoch in der Regel mit keinerlei Stimmrecht bei der Hauptversammlung ausgestattet.
Dafür bieten sie dem Inhaber aber das Recht auf eine höhere respektive bevorzugte Dividenden- Gewinnausschüttung, als auch Vorrechte im Falle der Abwicklung (Liquidation) der Aktiengesellschaft.