Wie ich zum Börsianer wurde 3 – Meine erstes Aktiendepot

Nachdem ich also meine Anmeldung im Internet ausgefüllt und auf senden geklickt hatte, staunte ich nicht schlecht daß ich per Pop-up-Fenster aufgefordert wurde irgendwelche Formulare auszudrucken, auf Korrektheit zu überprüfen, zu unterschreiben und zusammen mit einem Postident-Verfahren, welches ich entweder bei der Post oder meiner Bank durchführen sollte an den Onlinebroker zurück zu schicken.

Da den Formularen die ich daraufhin ordnungsgemäß ausdrucken ließ, auch noch ein sogenannter „Freistellungsautrag für Kapitalerträge“ beilag, und ich damals keinerlei Schimmer hatte was ich damit anfangen sollte, hielt ich es für das Beste am nächsten Tag einen Termin bei meinem Sparkassenberater zu vereinbaren.
Mit diesem hatte ich mich schon ein paar Jahre zuvor beim Abschluß eines Bausparvertrages über mein Vorhaben irgendwann einmal Aktien handeln zu wollen unterhalten und mich erkundigt wie das überhaupt so richtig vor sich ging, respektive was Grundvoraussetzung dafür war, seitdem wußte ich schon daß man dafür ein sogenanntes Aktiendepot bei der Bank benötigte. Das Ganze war dann jedoch wieder im Sande verlaufen weil ich damals keinerlei Geld dafür übrig hatte, der Bankberater mir aufgrund des Risikos eher davon abgeraten hatte, und was letztendlich dann den Ausschlag gab: es mir zu umständlich, zu Zeitaufwendig und zu nervig vorkam, jedes Mal wenn ich kaufen oder verkaufen wollte erst bei der Bank auflaufen oder anrufen zu müssen.

Doch letzteres war ja nun mit der Möglichkeit des Onlinehandels überflüssig geworden, und so schlug ich ein paar Tage später mit den Anmeldeformularen unterm Arm bei meinem Banker auf. Dieser wies mich zuerst natürlich nochmals daraufhin dass es sich bei der Summe die ich anlegen wollte nicht wirklich lohnen würde, zudem das Risiko eines Totalverlustes bestünde, und ich doch vielleicht anstatt dessen in Deka-Fonds investieren sollte! Doch auf derlei Diskussionen wollte ich mich mit insgeheimen Rückblick auf mein Planspiel-Börse Schlüsselerlebnis gar nicht erst einlassen, zum Glück! Und so half er mir dann auch ohne weitere Umschweife die Formulare korrekt auszufüllen.

Der so genannte Freistellungsauftrag für Kapitalerträge stellte überhaupt kein Problem für den Banker dar, und so erklärte er mir in Ruhe daß jedem Sparer in Deutschland der in irgendeiner Form Kapitalerträge wie zum Beispiel: Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Aktienverkäufen erzielte, ein staatlicher Steuerfreibetrag von 801,00 Euro zustand. Bei Ehepartnern war es das Doppelte, nämlich
1602,00 Euro, aber mich als Junggesellen tangierte das natürlich nicht.

Die 801,00 Euro Sparer-Pauschbetrag, die damals vor der Einführung der Abgeltungssteuer im Jahre 2009 im deutschen Einkommenssteuergesetz noch als Steuerfreibetrag betitelt wurden, konnte man damals wie auch heute, auf eine oder mehrere Institutionen aufteilen.

Damals hatte ich, beziehungsweise mein Banker bereits einen Teil des Betrages auf die Sparkasse wo ich ein kleines Sparbuch besaß und somit folglich Zinseinkünfte (wenn auch sehr – sehr geringe) erzielt wurden, und meinen Bausparvertrag bei der LBS aufgeteilt.
Ich wies nun also meinen Banker an, natürlich noch unwissend in welcher Größenordnung sich meine zukünftigen Kapitalerträge beim dem Onlinebroker bewegen würden, oder ob ich überhaupt jemals dort welche erzielen würde, die vom Steuerfreibetrag noch übrigen 401,00 Euro bei meinem Onlinebroker freizustellen, respektive das Antragsformular dahingehend auszufüllen.
Im Anschluß ging es daran das mysteriöse Postident-Verfahren durchzuführen, von dem mein Bankberater genau wie ich, noch niemals zuvor etwas gehört hatte.
Insgeheim ärgerte mich das natürlich weil die Anweisung vom Onlinebroker ja ganz klipp und klar besagte das man derartiges einfach bei der Bank oder der Deutschen Post durchführen könne, also war ich natürlich davon ausgegangen als Laie in diesem Fall bei meiner Hausbank gut beraten zu sein. Doch Pustekuchen, mein Banker mußte erst mal googeln und die Kollegen um Rat bitten bevor es schließlich erfolgreich weiter ging. Insgeheim fragte ich mich natürlich auch ob ich in meinem Heimatort denn wohl der erste Mensch war der ein Onlinehandelskonto beantragen wollte, doch ich vermute mal daß ich nicht der erste, beziehungsweise eine Art Pionier diesbezüglich war.

Denn viel später als ich noch einmal solch ein Verfahren durchführen mußte, fand ich heraus daß dies bei der Post viel viel einfacher und schneller vonstatten ging, und die Postmitarbeiter zudem auch genau wußten was und wie es gemacht werden mußte. Im Grunde wird nur das Personalausweisfoto mit dem Antragsteller verglichen, dann die Daten vom Personalausweis auf ein Dokument eingetragen, welches dann vom zu Identifizierenden unterschrieben, und dann von Post oder Bank an die Institution in diesem Falle den Onlinebroker verschickt wird. Eine nervige aber zugegeben sinnvolle Prozedur.
Naja, nachdem dann letztendlich alles gut und richtig ausgefüllt worden war, wurde es schließlich abgeschickt, und schon etwa eine Woche später erhielt ich einen dicken Briefumschlag von meinem neuen Broker der alles notwendige enthielt um endlich Online an der Börse handeln zu können, Zugangsdaten, Kontonummer, Informationsmaterial und so weiter und sofort, nur eins fehlte meinem Handelskonto zu diesem Zeitpunkt noch: das Startkapital!

Hier gehts weiter zum vierten Teil!